Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ZAM DIENSTLEISTUNGEN
Stand 21.12.2024
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen der GbR Aljunedi, Badawi, handelnd unter dem Namen ZAM DIENSTLEISTUNGEN.
§ 2 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande, sobald das von ZAM DIENSTLEISTUNGEN erstellte Angebot vom Kunden schriftlich angenommen wird.
§ 3 Leistungen
- ZAM DIENSTLEISTUNGEN verpflichtet sich, die vereinbarten Umzugsdienstleistungen gemäß dem Angebot durchzuführen.
- Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, ist das Personal des Umzugsunternehmens nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
§ 4 Zahlungsbedingungen
- Der Rechnungsbetrag ist am Ende des Umzugs in bar zu begleichen.
- Bei Zahlungen über elektronische Wege wird dem Kunden ein Aufschlag von 1,4% der vertraglich vereinbarten Vergütung berechnet.
- Zahlungen müssen in Euro erfolgen, sofern nicht anders vereinbart.
- Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.
- Im Falle eines Zahlungsverzugs ist das Unternehmen berechtigt, weitere Schritte zur Eintreibung des ausstehenden Betrags zu unternehmen, einschließlich rechtlicher Maßnahmen.
- Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Zahlungsbedingungen für bestimmte Kunden oder Transaktionen nach eigenem Ermessen anzupassen.
§ 5 Terminänderungen und Stornierungen
- Terminänderungen sind bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin möglich, unterliegen jedoch einem Aufschlag von 5%.
- Innerhalb von 7 Tagen wird ein Aufschlag von 10% erhoben.
- Eine Terminänderung innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist nicht möglich.
- Bei Stornierungen wird eine Gebühr in Höhe von 20% bei einer Auftragssumme unter 1000 € und 15% bei einer Auftragssumme über 1000 € erhoben.
§ 6 Anlaufwege
- Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, wird vorausgesetzt, dass das Transportfahrzeug in einer maximalen Entfernung von 5 Metern zum Hauseingang be- und entladen werden kann.
- Sofern der Kunde das Umzugsunternehmen nicht mit der Einrichtung einer Halteverbotszone beauftragt hat und auch nicht selbst die Be- oder Entladezone für den Zeitraum der Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistung freihält, werden die zusätzlichen Tragewege gesondert in Rechnung gestellt.
§ 7 Beauftragung Dritter
Der Möbelspediteur kann, soweit nichts anderes vereinbart ist, einen weiteren ausführenden Möbelspediteur mit der Durchführung des Umzugs beauftragen.
§ 8 Hinweispflichten des Absenders
- Soweit der Absender keine Verpackung und Kennzeichnung durch den Möbelspediteur wünscht, weist der Möbelspediteur den Absender auf den Haftungsausschluss gemäß § 451 d Abs. 1 Ziff. 2 HGB hin.
- Bei Verpackung durch den Möbelspediteur haftet dieser nicht für Transportschäden, wenn Störungen an der Funktion des Umzugsgutes aufgrund der natürlichen oder mangelhaften Beschaffenheit des Umzugsgutes nicht auszuschließen sind, es sei denn, der Absender hat diesbezüglich dem Möbelspediteur besondere Weisungen erteilt.
§ 9 Lagerung
- Bei Lagerungen ist der Einlagerer verpflichtet, den Möbelspediteur darauf hinzuweisen, wenn feuer- oder explosionsgefährliche, strahlende, giftige oder sonstige gefährliche Stoffe eingelagert werden sollen. Für Schäden, die aus der Lagerung solcher Stoffe entstehen, übernimmt der Möbelspediteur keine Haftung.
- Der Kunde ist verpflichtet, wertvolle Gegenstände, wie hochpreisige Möbel oder Kunstwerke, im Vorfeld zu deklarieren. Der Möbelspediteur haftet nicht für Schäden an nicht deklarierten Wertgegenständen.
- Die Einlagerung ist für einen bestimmten Zeitraum zu vereinbaren. Ist dies nicht der Fall, gilt eine Kündigungsfrist von fünf Tagen zum Ende des Monats.
- Die Miete für die Lagerung ist im Voraus zu bezahlen. Wenn die vereinbarte Mietdauer länger als einen Monat beträgt, muss die Miete ebenfalls im Voraus und vor Beginn des neuen Monats entrichtet werden. Im Falle eines Zahlungsverzugs wird dem Kunden eine Zahlungserinnerung geschickt. Ab dem dritten Tag nach dem Fälligkeitstermin können Verzugszinsen und zusätzliche Mahngebühren berechnet werden. Sollte die Miete nicht rechtzeitig bezahlt werden, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die eingelagerten Gegenstände bis zur vollständigen Begleichung der ausstehenden Beträge zu sperren. Für Schäden oder Verzögerungen, die durch die Sperrung entstehen, übernimmt der Möbelspediteur keine Haftung.
§ 10 Entsorgung von Müll und Abfallmaterialien
- Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, übernimmt ZAM DIENSTLEISTUNGEN auf Wunsch des Kunden die Entsorgung von Umzugsabfällen, Verpackungsmaterialien oder Möbeln. Die Kosten für diese Entsorgungsleistungen werden separat berechnet und sind nicht im regulären Umzugsangebot enthalten.
- Für die Entsorgung von Sonderabfällen (z. B. Elektroschrott, gefährliche Stoffe, etc.) ist der Kunde verpflichtet, uns vorab zu informieren. ZAM DIENSTLEISTUNGEN behält sich das Recht vor, die Entsorgung solcher Abfälle abzulehnen oder gesondert zu kalkulieren.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die zu entsorgende Gegenstände nicht gesetzlich oder behördlich einem besonderen Entsorgungsverfahren unterliegen. ZAM DIENSTLEISTUNGEN haftet nicht für etwaige Verstöße, die auf einer falschen oder unvollständigen Information des Kunden beruhen.
- Sofern eine fachgerechte Entsorgung durch Dritte erforderlich ist, wird ZAM DIENSTLEISTUNGEN diese beauftragen, wobei die entstehenden Kosten an den Kunden weitergegeben werden.
§ 11 Schadensmeldung und -behandlung:
- Schadensmeldung
Schäden, die während des Transports oder Umzugs entstanden sind, müssen vom Kunden innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss des Auftrags schriftlich gemeldet werden. Der Meldung sind aussagekräftige Fotos der Beschädigung beizufügen. - Kostenvoranschlägen:
Nach der Schadensmeldung ist der Kunde verpflichtet, drei Kostenvoranschläge für die Reparatur der Beschädigung einzuholen. - Erstattungsregelung:
Falls der Kunde sich für eine Erstattung entscheidet, erfolgt diese auf Basis des niedrigsten eingereichten Kostenvoranschlags. Die Erstattung wird netto, ohne Mehrwertsteuer, ausgezahlt. - Nachbesserungsrecht der ZAM DIENSTLEISTUNGEN:
Falls die Reparatur durch die Firma selbst durchgeführt werden kann, behält sich die ZAM DIENSTLEISTUNGEN das Recht vor, die durch sie verursachten Schäden eigenständig zu beheben, anstatt einen Dritten damit zu beauftragen. - Haftungsausschluss und Einschränkungen:
Die Firma übernimmt ausschließlich die Haftung für Schäden, die nachweislich durch sie verursacht wurden. Für bereits vorhandene Schäden, die vor Beginn der Arbeiten bestanden, übernimmt die Firma keine Verantwortung. Ebenso werden solche bestehenden Schäden nicht im Rahmen einer Nachbesserung durch die ZAM DIENSTLEISTUNGEN zu behoben.
§ 12 Salvatorische Klausel
sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Mit der Beauftragung unserer Umzugsdienstleistungen erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.
Diese AGB ist ab 21.12.2024 gültig.
Impressum
ZAM-Dienstleistungen
GbR Aljunaedi, Badawi
Benzstraße 34, 93053 Regensburg
USt-IdNr.: DE367428884
Telefon: +49 152 56576419
E-Mail: info@zam-gbr.de