Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Umzugs-, Transport-, Montage- und Lagerleistungen der ZAM DIENSTLEISTUNGEN GbR.


2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Annahme unseres Angebots zustande. Angebote sind – sofern nicht anders angegeben – drei Tage gültig.


3. Leistungsumfang

Unsere Leistungen werden mit größter Sorgfalt und unter Anwendung branchenüblicher Schutzmaßnahmen ausgeführt.
Nicht vereinbarte Zusatzleistungen oder unvorhersehbare Mehraufwendungen (z. B. längere Tragewege, fehlende Halteverbotszone) werden gesondert berechnet.


4. Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist nach Leistungserbringung ohne Abzug fällig.
Bei Kartenzahlungen kann – sofern nicht anders vereinbart – ein Aufschlag von 1,2 % berechnet werden.


5. Haftung & Versicherung

Gesetzliche Haftung

Wir haften als Möbelspediteur ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 451 ff. HGB.
Die Haftung ist gesetzlich auf 620 € je Kubikmeter Laderaum begrenzt, sofern keine höhere Haftung vereinbart wurde.

Die Ersatzleistung richtet sich nach dem Zeitwert des beschädigten Gutes unter Berücksichtigung von Alter, Zustand und Abnutzung.


Selbst verpacktes Umzugsgut

Für Schäden am Inhalt von selbst verpackten Kartons übernehmen wir keine Haftung, sofern der Schaden nicht nachweislich durch unser Unternehmen verursacht wurde.


Höhere Gewalt

Für Schäden durch höhere Gewalt, Naturereignisse oder Unfälle Dritter besteht keine Haftung.


Bauliche Einrichtungen

Wir arbeiten mit größtmöglicher Sorgfalt und Schutzmaßnahmen.
Geringfügige, technisch unvermeidbare Gebrauchsspuren im Rahmen einer ordnungsgemäßen Umzugsdurchführung stellen keinen ersatzfähigen Schaden dar.

Im Schadensfall ist unsere Haftung auf die örtlich begrenzte Beseitigung des konkret verursachten Schadens beschränkt. Eine vollständige Renovierung ganzer Wand- oder Bodenflächen ist nicht geschuldet.


Wertgegenstände

Geld, Schmuck, Urkunden, Edelmetalle und besonders wertvolle Gegenstände sind vor Vertragsbeginn schriftlich anzugeben.
Der Abschluss einer gesonderten Transportversicherung wird ausdrücklich empfohlen.


6. Schadensmeldung

Offensichtliche Schäden sind bei Ablieferung anzuzeigen.
Nicht erkennbare Schäden müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich geltend gemacht werden.


7. Entsorgung

Entsorgungsleistungen erfolgen auf Wunsch und werden gesondert berechnet.
Für nicht gekennzeichnete oder versehentlich entsorgte persönliche Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.


8. Gerichtsstand & Recht

Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz unseres Unternehmens.